Die neue Folge der ZDF-Serie „München Mord“ (S3/F2) ging mit der Justiz ins Gericht.
Das Trio aus der Serie „München Mord“ ermittelt -wie fast immer- auch in dieser Folge in einem Mordfall. Wobei, und hier kommt die Systemkritik ins Spiel, in dem aktuellen Fall eines ermordeten Sternekochs ein früherer Fall eine wichtige Rolle spielt. Ein rüde, hart an der Grenze zum Amtsmissbrauch auftretender Staatsanwalt ermittelt nicht nur im aktuellen Fall, er war auch der Ankläger in einem, mit dem aktuellen Fall in Verbindung stehenden, jedoch einige Jahre zurückliegenden Fall. Damals wurde ein Kollege des Ermordeten, wie sich erst im Laufe der aktuellen Ermittlungen herausstellt, aufgrund fehlerhafter Ermittlungsarbeit wegen Totschlags verurteilt.
Da sich der Staatsanwalt sofort und vehement auf den damals Verurteilten als Hauptverdächtigen festlegt, den daran zweifelnden Kommissaren mit Versetzung oder Entlassung droht, nehmen sich die Oberkommissare Flierl und Neuhauser die Gerichtsakten des zurückliegenden Falles vor.
Nachdem für sie aus diesen Gerichtsakten ersichtlich wurde, dass ihre ermittelten „Kollegen Mist gebaut“ haben, und der ermittelnde Staatsanwalt Ungereimtheiten „übersehen, oder bewusst so laufen hat lassen“, fasst Flierl die Arbeit der Justiz in diesem Fall zusammen:
„Das darf’s doch gar nicht geben. Bei uns“
Die trauen sich aber was beim ZDF, dachte man als Zuschauer und wartete gespannt auf das sich andeutende Tabula rasa für den Staatsanwalt.
Besonders nach diesem Dialog zwischen Flierl und Neuhauser:
Flierl: „Weißt was ich mich die ganze Zeit frag“
Neuhauser: „Was“
„Die Kollegen ermitteln. Es gibt aber Fehler in der Beweisführung. Der Staatsanwalt erhebt trotzdem Anklage und das Gericht verurteilt den Angeklagten trotz der dünnen Beweislage. Wie war das möglich?“
„Mei. Schlechter Verteidiger. Plus pragmatisches Gericht“
„Aber wem nutz denn so ein einseitiges Verfahren?“
„Der Kariere von wem. Und des ging ganz schnell, alle hams applaudiert. Fall Ad acta“
„Aber des wäre doch ….also ….. wäre doch ein totaler Irrsinn“
„Ja, das wäre ein totaler Irrsinn. ….. oder des is einer“
Doch am Schluss der Episode wollten die Autoren nicht das Gerechtigkeitsempfinden der Zuschauer bedienen, sondern -irgendwie näher an der gelebten Realität – den Fall sarkastisch beenden.
Da teilte Kriminaloberrat Zangel dem Ermittlertrio nämlich mit, dass „der Staatsanwalt in drei Monaten zum Oberstaatsanwalt befördert wird“. Eine „Erfolgsgeschichte in der bayerischen Justiz“ bemerkte Zangel abschließend!
(Die Folge „Im Zweifel für den Zweifel“ ist in der Mediathek des ZDF bis 30.12.2026 abrufbar)
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