Den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fehlen ca. 10 Milliarden Euro. Ein Defizit, entstanden aus Leistungen, die eigentlich der Staat übernehmen müsste. Zum Beispiel für Behandlungskosten von Bürgergeld Empfängern. So zahlt der Staat zwar pro Bürgergeldempfänger eine Pauschale von 133 Euro im Monat. Doch der Beitrag deckt nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten.
Doch dieses Defizit könnte man beseitigen. Besonders nach dem die GKVen im Dezember 2025 die erste Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der fehlenden 10 Milliarden eingereicht hatte, erkennt Gesundheitsministerin Nina Warken plötzlich eine Ungerechtigkeit, wenn Beitragszahler für Personen bezahlen, die selbst keine Beiträge leisten. Dieses (durch versicherungsfremde Leistungen) vom Bund verursachte Defizit soll jetzt aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen werden.
Doch die GKV könnte noch weiter entlastet werden. Man müsste nur Zahnarztbesuche und -behandlungen aus dem Leistungskatalog der Kassen streichen, meldet sich der CDU-Wirtschaftsrat zu Wort. Die gesetzlich Versicherten sollen diese Behandlung jetzt komplett selber zahlen!
Ganz dünnes Eis geben da einige zu bedenken. In der Regelversorgung zahlen gesetzlich Versicherte bereits 25 % bis 40 % der anfallenden Kosten als Eigenanteil. Wobei selbst abgelehnte Asylbewerber-ganz ohne Zuzahlung „beim Arzt sitzen und sich die Zähne machen lassen“. (Friedrich Merz im September 2023 im Fernsehsender „Welt“)
Diese Behauptung sei eine Frechheit. Das stimme so nicht, bekam Merz zu hören. Denn Asylsuchende -ob anerkannt oder geduldet- werden nur behandelt, wenn sie akut erkrankt sind oder unter Schmerzen leiden. Und Zahnersatz gäbe es nur, „soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“. (Paragraf 4, Asylbewerberleistungsgesetz)
Eigenartigerweise findet man in den Handreichungen der „Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e. V.“ die schwammige Erläuterung für „erforderliches“. An Ärzt*innen gerichtet heißt es darin: „.…….. alle erforderlichen Leistungen erfolgen ohne Kostenbeteiligung des Leistungsberechtigten (Zuzahlungen, Festbeträge o.ä.)“. Wie im nachfolgend verlinkten Beitrag des ehemaligen Geschäftsführers der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschrieben, greift hier eben mal schnell eine „Härtefall“-Regelung.
Und genau diese Debatte, warum zahlen Beitragszahler alles, nur Geflüchtete nichts, poppt gerade wieder auf. Aus dem „Correctiv-Imperium“ wird abwiegelnd moniert, bei dieser Debatte fehle es an „Kontext“ und deshalb gäbe es zu viele falsche Behauptungen.
Dann mal los. Der verlinkte Artikel liefert ausreichend Background zur Versachlichung!
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