Vor zwei Jahren durften noch 9254 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich kommen. Dieser Zuzug, der vielen Kommunen erhebliche Probleme bereitete, wird nun für die Jahre 2026 und 2027 auf jeweils 314 Personen begrenzt.
Begründet wird diese Aufnahmebremse des Familiennachzugs für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte vor allem mit dem Schutz der Bildungs- und Gesundheitssysteme vor weiterer Überlastung und als Maßnahmen zur „Bekämpfung der Jugendkriminalität“.
https://www.bmi.gv.at/news9f0c.html?id=2b6e456952537a776b47343d
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