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Oh nein, jetzt werden schon Grüne MdBs eines Verbrechens verdächtigt

In Verdacht geraten, das ging und geht seit geraumer Zeit in „unserer Demokratie“ noch immer ziemlich fix.

Ein paar Seiten in einem Buch allein auf einer Bank im Freien lesen: Schwups, schon stand man während der Corona-Hysterie im Verdacht, gegen das Corona-Infektionsschutzgesetz verstoßen zu haben. Da wurden selbst Omas, die von ihren Verwandten möglichst nicht besucht werden sollten, durch Polizisten von der Bank expediert. „Sitzen auf der Parkbank: Grundsätzlich dürfen Menschen in Brandenburg nicht auf einer Sitzgelegenheit im öffentlichen Raum Platz nehmen und dort verweilen“.

„Nein“, derartiges habe zu unterbleiben, teilte auch die bayerische Polizei auf „X“ mit, „ein Buch auf einer Bank lesen ist nicht erlaubt“. Als ungeimpfter sollte man im Einzelhandel sowieso weder Buch noch andere Dinge kaufen dürfen.

Trug man während dieser Zeit im öffentlichen Raum keine Maske oder aber falsch, stand man im Verdacht, gegen die gesetzlich auferlegte Maskenpflicht verstoßen zu haben.

Wer im September 2022 nach der Nord-Stream Sprengung nicht wie von Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Roderich Kiesewetter insinuiert, von einem Sabotageakt Russlands ausging und vor voreiligen Schlüssen warnte, wurde schnell der Ablenkung und als Putin-Versteher verdächtigt.

Wenn man sich hinsichtlich der inflationären Verbreitung biologisch, naturwissenschaftlich oder medizinisch zweifelhafter Thesen mit Hinweisen auf das binäre Geschlechtermodell, historische Klimaanomalien oder des unverhältnismäßigen Krisenmanagements während der Corona-Pandemie zu Wort meldete, stand man ganz selbstverständlich im Verdacht, Gender-, Klima- oder Coronaleugner zu sein. Oder ganz allgemein, als wissenschaftsfeindlich zu gelten.

Vollkommen bizarr waren die Verdachtsgründe, sobald man beispielsweise in der Genderdebatte die Partikularinteressen der gefühlten Geschlechter geringschätzte. Sofort stand man im Verdacht, entweder Nazi, Antisemit, Rechtsextremist oder Demokratiefeind zu sein.

Wobei die lautesten „Leugner“-Verdächtigungen größtenteils aus der politisch linken oder grünen Ecke kamen.         

Doch plötzlich stehen die „Leugner“ Apologeten aus der „Grünen“ Ecke selber unter Verdacht. Dem Verdacht „der Vorbereitung auf einen nach dem Grundgesetz verbotenen Angriffskrieg“ gegen Russland.

In einer beim Generalbundesanwalt eingereichten Strafanzeige werden 78 Bundestagsabgeordnete der Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ verdächtigt, mit einem Antrag im Bundestag, „der die zusätzliche militärische Stärkung der Ukraine u.a. mit Taurus-Marschflugkörpern forderte, um tief in Russland befindliche Ziele zerstören zu können“, gegen § 13 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) ein Verbrechen der Aggression begangen zu haben.

Begründung:  Das bedeutet eindeutig, mit deutschen Waffen, deutschem Know-how und deutscher personeller Beteiligung*, Objekte auf russischem Territorium anzugreifen und möglichst zu zerstören. (* Taurus-Marschflugkörper in entfernte Ziele zu lenken, ist dem ukrainischen Militär ohne deutsche Beteiligung nicht möglich; im oben genannten Antrag heißt es dementsprechend: „die ukrainischen Fähigkeiten mit allen verfügbaren Mitteln … aktiv auszubauen;“)

Da die Bundestagsabgeordneten das politische oder militärische Handeln eines Staates – hier der BRD – zu kontrollieren haben, wären die Bedingungen der Abgeordneten als Beteiligte einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 des § 13 VStGB erfüllt, da sie „tatsächlich in der Lage sind, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken“.

§ 13 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs ersetzte den zum 1. Januar 2017 weggefallenen § 80 StGB – Vorbereitung eines Angriffskrieges. Brisant und oben bereits angeführt: Nur Personen in Führungspositionen, die das politische oder militärische Handeln eines Staates kontrollieren oder lenken können, sind strafbar.

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